Das Jugendbeteiligungsprojekt „Du hast den Hut auf!“ wird auch im Jahr 2021 fortgeführt! Wie in den Vorjahren können dank der Kooperation mit der LAG „Fläming Havel“ auch wieder investive Mittel aus den Europäischen Landwirtschaftsfonds beantragt werden. Damit sind kleinteilige Investitionen wie kleinere Baumaßnahmen und größere Anschaffungen möglich. Diese können z.B. für die Renovierung von Räumen oder Treffpunkten genutzt werden. Der notwendige Eigenanteil der investiven Förderung i.H.v. 20% soll mit einer Eigenleistung in Form von eigener Mitarbeit am Projekt erbracht werden. Diese Projekte können als Aktion unter dem Motto „Macht Euer großes Ding!“ realisiert werden.
Eine Herausforderung ist es, die beiden unterschiedlichen Förderprogramme aufeinander abzustimmen, da für die Mittel aus den Töpfen der LAG andere Mechanismen und Zeitabläufe gelten. Dennoch wollen wir die Förderung möglichst einfach und für junge Menschen aktivierend gestalten. Im ganzen Prozess stehen wir beratend und helfend zur Seite. Die Projekte können für beide Fördertöpfe von Jugendgruppen bis zum 05. März 2021 eingereicht werden. Die Projekte werden direkt von Kindern und Jugendlichen auf www.duhastdenhutauf.de/projekt-einreichen eingestellt. Erfüllen die Projekte beider Programme die Förderkriterien, werden sie beim „Tag der Entscheidung“ gleichzeitig zur Abstimmung gestellt. Die Abstimmung wird auf digitalem Weg über die Homepage www.duhastdenhutauf.de erfolgen. Dieses digitale Beteiligungsverfahren hat sich im Jahr 2020 als sehr erfolgreich herausgestellt.
Förderbereich A „Du hast den Hut auf!“
(Nicht-investive Mittel der PfD; Umfang 12.000€, pro Projekt max. 1.000 €)
Förderfähig sind ausschließlich Projekte von und für Kinder und Jugendliche. Möglich ist dabei (fast) alles außer Investitionen. Das kann politische und historische Bildung sein oder selbstorganisierten sportlichen und kulturellen Aktivitäten an Schule und Freizeit.
Förderbereich B „Macht Euer großes Ding!“
(Investive Mittel der LAG; Umfang insgesamt 15.000€, pro Projekt max. 5.000 €)
Förderfähig sind Investitionen, kleine Baumaßnahmen oder Renovierungen bspw. in Jugendräumen oder für Sportvereine unter Hinzuziehung eines selbstorganisierten Arbeitseinsatzes als Eigenanteil.
Die Entscheidung erfolgt für beide Förderbereiche wie gehabt über den „Tag der Entscheidung“.
Der zeitliche Ablauf für die Förderphase 2021 ist wie folgt geplant:
15.12.2020 erster Aufruf zur Antragstellung in beiden Förderbereichen
05.03.2021 Frist zur Einreichung der Anträge über
www.duhastdenhutauf.de/projekt-einreichen
14.-16.04.2021 „Tage der Entscheidung“ – die direkt-demokratische Abstimmung (auf digitalem Weg) von Kindern und Jugendlichen über die Förderung der Anträge in beiden Bereichen. Anschließend Komplettierung der Antragsunterlagen für investive Förderung im Förderbereich B.
22.04.2021 Zuwendungsbescheid nicht-investive Mittel von der PfD im Förderbereich A.
April/ Mai 2021 Bewertung des LEADER-Projektes im Vorstand und Abgabe des Antrags Förderbereich B.
Herbst 2021 Zuwendungsbescheid investive Mittel durch die LAG im Förderbereich B. Unter dem Vorbehalt der Mittelverfügbarkeit.
31.12.2021 maximaler Realisierungszeitrum für die Projekte nicht-investiver Mittel im Förderbereich A „Du hast den Hut auf!“
31.07.2022 max. Realisierungszeitraum investive Mittel im
Förderbereich B „Macht Euer großes Ding!“.